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Pressemitteilung 12.05.2009 |
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Frauenfeld, 12.05.2009. Landwirt Ulrich Kesselring, 8580 Hefenhofen, Kanton Thurgau fordert Gerechtigkeit und ein faires Verfahren: „Ich habe das geltende Tierschutzgesetz / Recht eingehalten. “ Sein Anwalt hat heute seine Berufung gegen die skandalöse Entscheidung des Bezirksgerichts Arbon in der Gerichtsverhandlung des Obergerichts des Kantons Thurgau erstmals und umfangreich begründet. Sein Anwalt führt im Wesentlichen aus, dass in dem Verfahren erster Instanz vor dem Bezirksgericht Arbon nicht ausreichend ermittelt, Entlastungszeugen nicht befragt sowie zahlreiche weitere Verfahrensfehler gemacht wurden: Das Bezirksgericht Arbon folgte der Vorverurteilung und nicht den Fakten. Es hat das gesamte Urteil auf der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft aufgebaut und abgestellt, welcher ebenfalls nur oberflächliche Recherchen zu Grunde liegen. Es ist bedauerlich, dass sowohl das Veterinäramt, als auch die Staatsanwaltschaft und die Vorinstanz es nicht einmal geschafft haben, die richtigen Gesetzesbestimmungen respektive Richtlinien ausfindig zu machen und anzuwenden. Ulrich Kesselring hat sich erstmals im Berufungsverfahren anwaltlich vertreten lassen: „Ich habe die Stimmungsmache und deren Wirkung von ideologisch motivierten extrem radikalen und gewaltbereiten Tierschützern unterschätzt. Die Vorgänge müssen rechtlich vollständig und korrekt aufgeklärt werden. Dies kann durch die heutige Berufungs-verhandlung erfolgen. “ Sein Anwalt führt im Plädoyer dazu aus: „Er war in der Tat nicht in der Lage, sich den Strafuntersuchungsbehörden gegenüber passend und gewandt zu artikulieren; doch wollte er das Pferd nie misshandeln oder quälen.“ Der Anwalt Kesselrings hat in seinem Plädoyer zu den einzelnen Unterstellungen und Falschannahmen des Bezirksgerichts Arbon ausführlich Stellung genommen und diese in jedem Punkt widerlegt. Dieses Verfahren rechtfertigt die Verleumdungskampagne gegen den Landwirt Kesselring nicht. Die Gegner - u.a. militante Veganer - mögen endlich ihre wahren Beweggründe offen legen. Geht es wirklich um den Landwirt Ulrich Kesselring und sein angebliches - widerlegtes - Fehlverhalten? Muss ein Schweizer Bauer heute Anwalt und Kommunikations-wissenschaftler sein, um sich gegen rein politisch motivierte Kampagnen schützen zu können? Wer schützt eigentlich unsere Bauern und damit unsere Ernährungsgrundlage? Tatsächlich ist die Landwirtschaft des Ulrich Kesselring erfolgreich. Als einer der ersten in der Schweiz züchtet und hält er bis heute erfolgreich die sehr sensiblen Jersey Kühe. Experten wissen: Ein Tierquäler kann diese Tiere nicht erfolgreich halten und züchten. Auch die erfolgreiche Zucht der geschützten Pferderasse der Schweizer Freiberger, die in einem Freilaufstall und viel Auslauf leben, bestätigt dies.
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